Kontakt
Mag. Philipp Oblinger
GANZERT & PARTNER RECHTSANWÄLTE OG
Dr.-Koss-Straße 1
A-4600 Wels
Telefon: +43 7242 41122-0
Fax: +43 7242 41122-32
E-Mail: office@ganzert.at
Rechtsanwalt Mag. Philipp Oblinger – Ihre Ansprechperson im Erbrecht
Als Spezialist im Erbrecht berate ich Sie umfassend bei der Erstellung Ihres Testamentes und der sorgfältigen Planung Ihrer Vermögensnachfolge. Ich stehe Ihnen bei Ihren individuellen Fragen zum Erbrecht kompetent und verlässlich zur Seite. Sollte bereits ein Erbfall eingetreten sein, vertrete ich Sie zuverlässig im Verlassenschaftsverfahren!
Insbesondere wenn Sie beabsichtigen von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, ist eine kompetente rechtliche Beratung dringend notwendig. Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen in der Aufklärung über rechtliche Formvorschriften und in der Prüfung der im Testament getroffenen Verfügungen sowie der Registrierung der letztwilligen Verfügung im zentralen Testamentsregister, damit sie im Fall des Ablebens auch problemlos auffindbar ist.
Sollte es trotz vertraglicher Vorsorge zu Auseinandersetzungen unter den Erben kommen, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich auch in gerichtlichen Prozessen. Besonders das Pflichtteilsrecht ist ein komplexes und konfliktgeladenes Gebiet. Als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Wels helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen oder etwaige unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Meine Leistungen im Erbrecht:
- Betreuung in erbrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Expertise zu letztwilligen Verfügungen
- Errichtung und Prüfung von Testamenten sowie Erbverträgen
- Schenkungen zu Lebzeiten, Schenkungen auf den Todesfall
- Berücksichtigung und Anrechnung von Schenkungen
- Errichtung von Übergabsverträgen/Schenkungsverträgen
- Ausgestaltung von Erb- und Pflichtteilverzichtsverträgen
- Kompetente Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüchen
- Gerichtliche Vertretung in Erbschaftsprozessen
- Verhandlungen bei Erbschaftsstreitigkeiten
- Registrierung von letztwilligen Verfügungen im zentralen Testamentsregister
Kompetente Betreuung mit persönlichem Einsatz & Erfahrung
Als Pflichtteilsberechtigter, Erbe oder Vermächtnisnehmer sollten Sie nicht Gefahr laufen, formale Fehler zu begehen oder etwaige Fristen zu versäumen. Ist ein Erbfall eingetreten, bedarf es einer fachkundigen Beratung und Betreuung, um das Verlassenschaftsverfahren korrekt abschließen zu können. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung von unbeantworteten Fragen und gebe Ihnen einen fundierten Überblick über das Verlassenschaftsverfahren, die Erbfolge sowie Pflichtteilsansprüche und deren möglicher Durchsetzung.
Eine vorausschauende Nachlassplanung schafft klare Verhältnisse in der Familie und kann dabei helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei der Beratung gilt für mich stets eine professionelle, transparente und insbesondere diskrete Arbeitsweise. Die mir anvertrauten Informationen sind durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geschützt.
Wenn Sie professionelle Rechtsberatung im Erbrecht suchen, vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Wels. Gerne können wir Ihr individuelles Anliegen im Zuge eines Beratungsgesprächs besprechen!
Ihr Rechtsanwalt, Mag. Philipp Oblinger