Kontakt
Mag. Philipp Oblinger
GANZERT & PARTNER RECHTSANWÄLTE OG
Dr.-Koss-Straße 1
A-4600 Wels
Telefon: +43 7242 41122-0
Fax: +43 7242 41122-32
E-Mail: office@ganzert.at
Rechtsanwalt für Strafrecht und Verteidiger in Strafverfahren – Mag. Philipp Oblinger
Als auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Wels ist Kern meiner Tätigkeit Privatpersonen sowie Unternehmern eine bestmögliche Beratung und Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten zu geben. Ich nehme Ihre Rechte als Angeklagter sowie Opfer wahr und stehe verlässlich an Ihrer Seite.
Für eine effiziente Strafverteidigung ist eines besonders wichtig: das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant. Wesentlich ist daher immer das persönliche Gespräch, denn bei kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die erfolgreiche Kommunikation zwischen Klienten und Anwalt in solch einem Maße von Belang.
Hierbei setzt die Strafverteidigung nicht nur umfassende Kenntnisse der aktuellen Rechtslage voraus, sondern erfordert auch eine praktische Umsetzung und Verhandlungsgeschick. Ich verteidige Sie in sämtlichen gerichtlichen Strafsachen, insbesondere im Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht und vertrete Sie vor allen Behörden, der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie vor den Oberlandesgerichten und am Obersten Gerichtshof.
Meine Leistungen im Erbrecht:
- Vertretung im Ermittlungsverfahren, etwa bei Einvernahme als Beschuldigter
- Opfer- und Privatbeteiligtenvertretung
- Vertretung als Strafverteidiger im Strafverfahren vor den Gerichten
- Verfassen von Rechtsmitteln
- Vertretung in Haftverhandlungen, über beispielsweise Untersuchungshaft
Als Spezialist für Strafrecht vertrete ich Sie gerne in Anliegen, die folgende strafrechtliche Bereiche abdecken:
- Wirtschafts- und Finanzstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Suchtmittelrecht
- Delikte gegen Leib und Leben
Verlässliche Opfer- und Privatbeteiligtenvertretung in Strafsachen
Opfer eines Strafaktes leiden oftmals unter einer hohen persönlichen und psychischen Belastung. Daher ist es im Strafrecht besonders wichtig, einen verlässlichen und versierten Strafrechtsexperten an seiner Seite zu wissen. Gerne nehme ich Ihre Rechte als Privatbeteiligter wahr und mache Ihre Schmerzengeldansprüche sowie Schadenersatzansprüche geltend.
Dank meiner langjährigen Praxiserfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden, kann ich Ihnen eine professionelle Abwicklung Ihres Straffalls bieten. Sollten Sie mich aufgrund des Vorwurfes einer Straftat kontaktieren, heißt es schnell zu handeln! Bereits die erste Einvernahme vor der Polizei ist maßgebend für das gesamte weitere Verfahren. Deshalb sollten Sie mich schnell kontaktieren, um eine Akteneinsicht vorzunehmen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu festzulegen.
Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung, damit ich Ihnen in Ihrem individuellen Fall eine faire Einschätzung Ihrer Aussichten geben kann. Kontaktieren Sie mich hierfür telefonisch oder per E-Mail!
Ihr Rechtsanwalt, Mag. Philipp Oblinger