Kontakt
Mag. Philipp Oblinger
GANZERT & PARTNER RECHTSANWÄLTE OG
Dr.-Koss-Straße 1
A-4600 Wels
Telefon: +43 7242 41122-0
Fax: +43 7242 41122-32
E-Mail: office@ganzert.at
Ihr Rechtsanwalt für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Wird ein Schaden schuldhaft und rechtswidrig verursacht, besteht grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Als Rechtsanwalt für Schadenersatz und Gewährleistung in Wels unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche außer Gericht sowie in Prozessen vor Gericht.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht besonders dann, wenn Sie eine Beschädigung von Eigentum oder Rechten erleiden mussten oder am Körper verletzt wurden. Dies gilt nicht nur für deliktische Schäden, sondern auch wenn vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten wurden.
Wenn ein Produkt oder die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe nicht dem entspricht, was Sie vereinbart haben oder gewöhnlich erwarten durften, haben Sie unabhängig von einem Verschulden, Gewährleistungsansprüche. Als auf Gewährleistungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, berate ich Sie gerne bei Baumängel, Mängel im Kfz-Bereich sowie bei der mangelhaften Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen. Aufgabe meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt darüber hinaus in der Abwehr von unberechtigten Gewährleistungs- sowie Schadenersatzansprüchen.
Meine Leistungen im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht:
- Beratung bei schadenersatzrechtlichen Anliegen
- Außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
- Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
- Verhandlung mit gegnerischer Haftpflichtversicherung
- Vertretung bei Baumängel, Kfz-Mängel und mangelhafte Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen
- Schadenersatz im Verkehrsrecht
- Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Schmerzengeld und Schadenersatz erfolgreich geltend machen
Wurden Sie beispielsweise in einen Unfall verwickelt und haben dabei materiellen oder körperlichen Schaden erlitten, können Sie verschiedenste Ansprüche geltend machen. Zu prüfen sind beispielsweise Ansprüche auf Schmerzengeld und Verdienstentgang, der Ersatz von Heilungs- und Behandlungskosten, Transportkosten sowie der Ersatz von Reparaturkosten und Wertminderungsansprüche. Gerne unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche und vertrete Sie in gerichtlichen Verfahren.
Um Ihre Ansprüche rasch und erfolgreich durchsetzen zu können, empfehle ich, rasch zu Beginn einen kompetenten Rechtsanwalt für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht zu konsultieren. Als Ihr Rechtsanwalt prüfe ich mögliche Ansprüche und kümmere mich engagiert um die Abwicklung mit der Gegenseite sowie Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kontaktieren Sie mich per Telefon zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Gerne mache ich Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Gewährleistung gerichtlich und außergerichtlich geltend.
Ihr Rechtsanwalt in Wels, Mag. Philipp Oblinger